Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Unseren Lieferungen und Leistungen, auch künftigen, liegen ausschließlich die nachfolgende Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
b) Wir verweisen auf Aushänge in unseren Filialen und besondere Hinweise an der Kasse. Diese ergänzen unsere Geschäftsbedingungen und sind automatisch Bestandteil dieser.
c) Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o.ä. sind dahingehend freibleibend, soweit sie dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Im übrigen gelten die von Firma Brückner bei Kauf der Ware schriftlich zugesicherten Produkteigenschaften als verbindlich.
d) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart oder ausgewiesen, ohne Software, gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulung und sonstigen Nebenleistung.

2. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur Abdeckung aller Nebenforderungen in unserem Eigentum. Bis zur vollständigen Zahlung verwart der Käufer die Ware für uns. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurücknehmen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

3. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang

a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung technischer Fragen und Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens 2 Wochen bestimmt hat und diese erfolglos verlaufen ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen bei unerheblicher Pflichtverletzung oder bereits erfolgter Teillieferung.
b) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl. Übernahme von Fracht und Versendung durch uns erfolgt nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.

4. Abnahmeverzug

a) Nimmt der Besteller die verkaufte Ware nicht ab, so können wir entweder auf Abnahme bestehen, oder stattdessen Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass ein niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist, dem Käufer vorbehalten bleibt.
b) Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig gestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

5. Zahlungsziel

a) Unsere Rechnungen/Kassenbelege sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen.
b) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankbasiszinssatz.
c) Im Verzugsfall werden sämtliche anderen offenen Rechnungen des Käufers fällig, gleichgültig, welche besonderen Zahlungsbedingungen auch vereinbart wurden.

6. Gefahrenübergang

Mit der Versendung mit Übergabe an den, Transporteur, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.

7. Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt entsprechend der gesetzlichen Regelung für private Endverbraucher 24 Monate, für gewerbliche Endverbraucher 12 Monate. Bei Gebrauchtwaren wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt. Gewährleistungsansprüche treffen nur zu, wenn es sich um einen Sachmangel der Kaufsache zum Zeitpunkt des Kaufs handelt und dieser uns unverzüglich nach Feststellung des Mangels angezeigt wird. Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist stets der Ort des Gefahrenübergangs an den Käufer oder dessen Beauftragten beim Verkauf der Ware.
b) Bei Mängeln an der Ware ist das Gewährleistungsrecht des Käufers erstrangig auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung begrenzt. Firma Brückner behält sich dabei die Wahl der aus ihrer Sicht günstigsten Variante vor. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge Verschleißerscheinungen wie Druckköpfe, Farbbänder, Toner, Tintenpatronen und andere Verschleißmaterialien zutrifft sowie infolge unsachgemäßem Gebrauch, Fremdeinwirkung oder höherer Gewalt. Im übrigen gelten die von Firma Brückner bei Kauf der Ware schriftlich zugesicherten Produkteigenschaften als verbindlich.
c) Software, Komponenten oder andere Waren, welche in beim Käufer bereits existierende Hardware durch diesen oder dritte aufgespielt, eingebaut oder anderweitig integriert werden und dadurch zu Kompatibilitätsproblemen oder Fehlfunktionen führen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für geöffnete Software und der damit verbunden Anerkennung der Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers erfolgt keine Nacherfüllung oder Rücktritt.
d) Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter, die den Sachmangel dadurch zur Folge haben. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
e) Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein durch die Nutzung der Ware seit Kauf eingetretener Wertverlust oder Nutzungsvorteil ist dabei vom Käufer zu tragen.
f) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist erst nach erfolgloser Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung und einer nachfolgenden schriftlichen Fristsetzung zur Realisierung der Leistung möglich. Folgeschäden, die aus Gewährleistungsmängeln resultieren, sind von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers sowie z. B. für Verlust von Aufzeichnung auf Datenträgen, Defekte bei Ansteuerung peripherer Prozesse u.ä.
g) Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Brückner offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Abholung, Übergabe oder Zustellung anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
h) Während einer für den Käufer zumutbaren Mängelbeseitigungsdauer hat dieser keinen Anspruch auf kostenlose Austauschgeräte.
i) Beim Verkauf von Software mit Hardware im Paket gilt der Kauf als einheitlicher Kaufvertrag.
j) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
k) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist der Käufer verpflichtet, seine defekte Ware zur Nacherfüllung in eine unserer Niederlassungen zu bringen und dort nach erfolgter Nacherfüllung wieder abzuholen.
l) Im Falle der Mängelbeseitigung haften wir nicht für eventuellen Verlust oder Beschädigung von auf eingebauten Datenträger befindlichen Daten oder Software.
Die Sicherung der Daten vor Mängelbeseitigung obliegt stets dem Kunden. Besteht der Kunde auf deren unbedingtem Erhalt wird bei technischer Realisierbarkeit eine Pauschale von 75 € je 2 GB Platten- /Datenträgerkapazität fällig.
m) Die Firma Brückner haftet grundsätzlich nicht für Transport-, Versand- oder Lagerungsschäden.
n) Die Gewährleistung/Zusatzgarantie verlängert sich nicht nach hinten um die Dauer der durchgeführten Mängelbeseitigung.

8. Gebrauchte Ware

Beim Verkauf von gebrauchter Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

9: Software, Literatur, gebrauchte Ware und reduzierte Ware

a) Software, Literaturgebrauchte und reduzierte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen
b) Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Service und Wartung

Bei Lieferung und Leistungen von Geräten und Systemen aller Art auf dem Gebiet der Nachrichtenübertragungstechnik und PC-Technik, welche die Möglichkeit bieten, über Fernwartung bzw. Fernservice gewartet zu werden, ist die Fa. Firma Brückner berechtigt, die entsprechenden Möglichkeiten frei zu schalten und zu nutzen. Der Kunde kann auf Wunsch diese Berechtigung sperren lassen. Hierzu bedarf es der Schriftform.
Für eventuell hierdurch entstehende Kosten kommt der Kunde auf.

11. Ausfuhrgenehmigung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr gelieferter Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft geschehen darf. Soweit er Käufer eine Ausfuhr der Ware beabsichtigt, sind etwaige Genehmigung von Käufer selbst einzuholen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist Erfüllungsort beider Parteien Rudolstadt
b) Gerichtsstand ist Rudolstadt. Wir sind jedoch berechtigt den Besteller oder Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
c) Im Fall eines Rechtsstreits ist die Firma Brückner berechtigt alle Leistungen und Lieferungen ersatzlos auszusetzen

13. Abschlussbestimmungen, salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Rudolstadt, den 15.05.2018 Brückner enterprice communication